Gern vernachlässigen und unterschätzen Start-Ups sowie kleine und mittelständische Unternehmen oft den rechtzeitigen Aufbau eines
die Geschäftsleitung und -tätigkeit angemessen unterstützenden internen Rechnungswesens und Controlling.
Dies führt zu Schieflagen und häufig sogar zu Insolvenzen.
Um diesen vorzubeugen erlässt der Gesetzgeber Vorschriften zur Kontrolle und Transparenz, zur Errichtung von
Risikofrüherkennungssystemen des reformierten Aktien- und Bilanzrechts zur frühzeitigen Information über liquiditäts- und bestandsgefährdende Entwicklungen gemäß Insolvenzordnung (InsO), zur
Verschärfung der Haftungsvorschriften für Manager, Mitglieder von Aufsichtsgremien und Wirtschaftsprüfer.
Diese meist zunächst auf Kapitalgesellschaften anzuwendenden Vorschriften werden dann in der Folge später auf
Personengesellschaften mit Kapitalgesellschaften als Vollhaftern und andere Rechtsformen ausgeweitet, wie z.B. durch das Kapitalgesellschaften & Co Richtlinie Gesetz
(KapCoRiLiG).
Controlling ist daher aus juristischen Gründen und
aufgrund seiner herausragenden Bedeutung als Erfolgsfaktor im Wettbewerb unverzichtbar Chefsache.
Bis zum Aufbau eines eigenen, die
strategischen und operativen Belange abdeckenden Controllings können Controlling-Kapazität und -Kompetenz als externe Controlling-Leistungen zugekauft
werden.
An strategischen Aufgaben können die Durchführung von Stärken- und Schwächen-, Chancen- und Risikoanalysen, Portfolio- und
Outsourcinganalysen, Financial Due Diligences beauftragt werden, an operativen Aufgaben finanzielle Planungen wie Businesspläne, Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die
Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisationen, die Konzeption und Implementierung individueller Controlling-, Risiko- und Performance Management Systeme, die Entwicklung unternehmensindividueller
Kennzahlen und Kennzahlensysteme, der Aufbau von Management Informations- und Reporting-Systemen mit SOLL-/IST-Vergleich.