Start-Ups sowie kleine und mittelständische Unternehmen vernachlässigen und unterschätzen oft den rechtzeitigen Aufbau eines die
Geschäftsleitung und -tätigkeit angemessen unterstützenden internen Rechnungswesens und Controlling.
Dies führt leicht zu Schieflagen und oder sogar zu Insolvenzen.
Zur Vorbeugung erlässt der Gesetzgeber Vorschriften zur Kontrolle und Transparenz, zur Errichtung von
Risikofrüherkennungssystemen des reformierten Aktien- und Bilanzrechts zur frühzeitigen Information über liquiditäts- und bestandsgefährdende Entwicklungen gemäß Insolvenzordnung (InsO), zur
Verschärfung der Haftungsvorschriften für Manager, Mitglieder von Aufsichtsgremien und Wirtschaftsprüfer etc.
Meist sind diese zunächst auf Kapitalgesellschaften anzuwenden, dann in der Folge auf Personengesellschaften mit
Kapitalgesellschaften als Vollhaftern und andere Rechtsformen, wie z.B. durch das Kapitalgesellschaften & Co Richtlinie Gesetz (KapCoRiLiG).
Aus juristischen Gründen und aufgrund seiner
herausragenden Bedeutung als Erfolgsfaktor im Wettbewerb ist Controlling idaher aunverzichtbare Chefsache.
Controlling-Kapazität und -Kompetenz können bis zum Aufbau eines eigenen, die strategischen und operativen Belange abdeckenden Controllings
extern zugekauft werden.
Als strategische Aufgaben können Stärken- und Schwächen-, Chancen- und Risikoanalysen, Portfolio- und Outsourcinganalysen,
Financial Due Diligences beauftragt werden, als operativen Aufgaben finanzielle Planungen wie Businesspläne, Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die Optimierung der Aufbau- und
Ablauforganisationen, die Konzeption und Implementierung individueller Controlling-, Risiko- und Performance Management Systeme, die Entwicklung unternehmensindividueller Kennzahlen und
Kennzahlensysteme, der Aufbau von Management Informations- und Reporting-Systemen mit SOLL-/IST-Vergleich.