Die prozessbegleitende Kostenrechnung (PBK) ermöglicht eine
kostenartengenaue Verrechnung der Gemeinkosten zwischen Kostenstellen und die kostenartengenaue Zurechnung von echten und unechten Gemeinkosten sowohl auf innerbetriebliche Leistungen
als auch zum Verkauf bestimmte Kostenträger.
Sie ist
daher traditionellen Gemeinkostenrechnungen und der Prozesskostenrechnung überlegen.
Vorteile der Prozessbegleitenden Kostenrechnung sind
z.B.:
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die Anteile jeder primären Kostenart an den Herstellungskosten jedes Kostenträgers werden
erkennbar,
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Transfer-/Verrechnungspreise sind ohne frag-würdige Umlagen absolut zuverlässig und
nachprüfbar kalkulierbar,
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die Auswirkungen von Preisänderungen von Einsatzfaktoren auf die Kosten jedes
Kostenträgers werden zuverlässig bestimmbar,
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Der durch Ausschuss und/oder Nacharbeit verursachte Verlust je Kostenart kann für jede
Kostenstelle und alle betrieblichen Prozesse aufgezeigt werden.
Dieser vielschichtige Informationsgewinn rechtfertigt den unbestritten beträchtlichen
Einführungsaufwand bei Weitem.